Ihr Partner für Anhänger & Zubehör
1 Allgemeines
(1a) Die nachstehenden Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle laufenden und zukünftigen
Geschäfte zwischen der Firma moog TRAILERPARTS GmbH und dem Käufer, soweit nicht
im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes in Schriftform vereinbart wird.
(1b) Alle Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung.
2 Angebot und Vertragsabschluss
(2a) Schriftliche Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem
Inhalt freibleibend. Die Überlassung von Katalogen und Preislisten verpflichtet
nicht zur Lieferung.
(2b) Maße und Gewichtsangaben in Katalogen sind immer nur als unverbindliche
Information zu betrachten.
(2c) Für Druck- und Zuordnungsfehler in Preislisten und Katalogen wird keine Haftung
übernommen.
(2d) Aufträge gelten mit ihrer Ausführung oder schriftlichen
Auftragsbestätigung als angenommen.
(2e) Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter sind nicht befugt mündliche
Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt dieser Bedingungen hinausgehen.
3 Preisstellung
(3a) Sämtliche
Listen- und Katalogpreise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist – ab Lager.
(3b) Auf die Preise muss im Inland die
jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden. Preise in
Euro.
(3c) Mehrwertsteuerfreie Preise können innerhalb der EG nur berechnet werden,
wenn uns eine gültige Umsatzsteuer- Identnummer vorliegt.
(3d) Berechnet werden die am Tage der
Lieferung gültigen Preise.
4 Lieferung und Warenrücknahme
(4a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Bestellannahme.
(4b) Teillieferungen sind zulässig. Hat der Käufer an einer Teillieferung kein
Interesse, so kann er unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom
Vertrag zurücktreten.
(4c) Werden aus Gründen „gleich welcher Art“ Waren zurückgenommen, so handelt
es sich um ein Entgegenkommen, woraus keine Rechtspflicht abgeleitet werden
kann. Die entstehenden Kosten für die Wiedereinlagerung werden dem Käufer in
Rechnung gestellt.
5 Höhere Gewalt
(5a) Fälle von höherer Gewalt, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, befreien den Lieferant für die Dauer von seiner Leistungspflicht.
6 Versand
(6a) Der Versand erfolgt ab Lager auf
Kosten und Gefahr des Käufers.
(6b) Der Lieferant bestimmt die Versandart – wenn nicht eine bestimmte
Versandart vorgeschrieben ist. Er wird dabei immer den für beide Seiten
kostengünstigsten Weg wählen.
(6c) Rollgeld und Flächenfracht gehen zu
Lasten des Käufers.
(6d) Die Konditionen für den Versand
können der jeweils gültigen Versandkostenliste entnommen werden.
7 Gewährleistung
(7a) Beanstandungen wegen
unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbare Mängel sind dem
Lieferanten innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei
versteckten Mängeln 8 Tage nach
Entdeckung, anzuzeigen.
(7b) Mängellieferungen können nur
bearbeitet werden, wenn die beanstandeten Teile kosten frei und komplett zum
Lieferanten zur Überprüfung eingeschickt werden.
(7c) Es gelten die Garantiebestimmungen
der Hersteller.
(7d) Bei berechtigter Reklamation wird
der Lieferant den Mangel durch eine kostenlose Ersatzlieferung beheben.
Kostenrechnungen werden nach festen AE erstattet (1AE = EUR 1,00).
8 Zahlung
(8a) Die Zahlung hat innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto in bar zu
erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(8b) Sämtliche Zahlungen, wenn nichts
anderes vereinbart, sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Volksbank
eG Darmstadt Kreis Bergstraße zu leisten.
(8c) Eine Aufrechnung durch den Käufer
mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Selbiges gilt auch für die
Geltendmachung eines Zurückhalterechts.
(8d) Verschlechtern sich nach einer
Lieferung auf Ziel die finanziellen Verhältnisse des Käufers oder bei nicht
klaren Vermögensverhältnissen des Käufers oder bei mehrmaligem Zahlungsverzug,
erfolgen Lieferungen nur noch gegen bar oder Vorauskasse.
9 Anhängerverleih und Reparaturen
(9a) Für den Verleih von Anhängern
gelten besondere AGB´s. Diese liegen dem Mietvertrag bei.
(9b) Die Zahlung von Anhängermiete und
Reparatur hat sofort nach Erhalt des Mietvertrages oder der Reparaturrechnung
zu erfolgen.
(9c) Die Kaution für Mietanhänger muss
beim Abschluss des Mietvertrages in bar hinterlegt werden.
10 Eigentumsvorbehalt
(10a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
11 Haftungsausschluss und Recht
(11a) Soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(11b) Es gilt ausschließlich deutsches
Recht, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen.
(11c) Gerichtsstand für alle Verkaufs-
und Rechtsgeschäfte ist Lampertheim/Hessen.
12 Leistungsdatum
(12a) Das Leistungsdatum unserer
Rechnungen entspricht dem Rechnungsdatum.
13 Erfüllungsort, sonstiges
(13a) Erfüllungsort ist
Viernheim/Hessen.
(13b) Gerichtsstand für beide Seiten ist
das Amtsgericht Lampertheim.
14 Salvatorische Klausel
(14a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Viernheim, 18.11.2011