Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

(1a) Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle laufenden und zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma moog TRAILERPARTS GmbH und dem Käufer, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes in Schriftform vereinbart wird.
(1b) Alle Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.


2 Angebot und Vertragsabschluss

(2a) Schriftliche Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Überlassung von Katalogen und Preislisten verpflichtet nicht zur Lieferung.
(2b) Maße und Gewichtsangaben in Katalogen sind immer nur als unverbindliche Information zu betrachten.
(2c) Für Druck- und Zuordnungsfehler in Preislisten und Katalogen wird keine Haftung übernommen.
(2d) Aufträge gelten mit ihrer Ausführung oder schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.
(2e) Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt dieser Bedingungen hinausgehen.

 

3 Preisstellung

(3a) Sämtliche Listen- und Katalogpreise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – ab Lager.
(3b) Auf die Preise muss im Inland die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden. Preise in Euro.
(3c) Mehrwertsteuerfreie Preise können innerhalb der EG nur berechnet werden, wenn uns eine gültige Umsatzsteuer- Identnummer vorliegt.
(3d) Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

 

4 Lieferung und Warenrücknahme

(4a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Bestellannahme.
(4b) Teillieferungen sind zulässig. Hat der Käufer an einer Teillieferung kein Interesse, so kann er unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
(4c) Werden aus Gründen „gleich welcher Art“ Waren zurückgenommen, so handelt es sich um ein Entgegenkommen, woraus keine Rechtspflicht abgeleitet werden kann. Die entstehenden Kosten für die Wiedereinlagerung werden dem Käufer in Rechnung gestellt.


5 Höhere Gewalt

(5a) Fälle von höherer Gewalt, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, befreien den Lieferant für die Dauer von seiner Leistungspflicht.


6 Versand

(6a) Der Versand erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Käufers.
(6b) Der Lieferant bestimmt die Versandart – wenn nicht eine bestimmte Versandart vorgeschrieben ist. Er wird dabei immer den für beide Seiten kostengünstigsten Weg wählen.
(6c) Rollgeld und Flächenfracht gehen zu Lasten des Käufers.
(6d) Die Konditionen für den Versand können der jeweils gültigen Versandkostenliste entnommen werden.


7 Gewährleistung

(7a) Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbare Mängel sind dem Lieferanten innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln 8 Tage nach Entdeckung, anzuzeigen.
(7b) Mängellieferungen können nur bearbeitet werden, wenn die beanstandeten Teile kosten frei und komplett zum Lieferanten zur Überprüfung eingeschickt werden.
(7c) Es gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller.
(7d) Bei berechtigter Reklamation wird der Lieferant den Mangel durch eine kostenlose Ersatzlieferung beheben. Kostenrechnungen werden nach festen AE erstattet (1AE = EUR 1,00).


8 Zahlung

(8a) Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto in bar zu erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(8b) Sämtliche Zahlungen, wenn nichts anderes vereinbart, sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Volksbank eG Darmstadt Kreis Bergstraße zu leisten.
(8c) Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Selbiges gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückhalterechts.
(8d) Verschlechtern sich nach einer Lieferung auf Ziel die finanziellen Verhältnisse des Käufers oder bei nicht klaren Vermögensverhältnissen des Käufers oder bei mehrmaligem Zahlungsverzug, erfolgen Lieferungen nur noch gegen bar oder Vorauskasse.


9 Anhängerverleih und Reparaturen

(9a) Für den Verleih von Anhängern gelten besondere AGB´s. Diese liegen dem Mietvertrag bei.
(9b) Die Zahlung von Anhängermiete und Reparatur hat sofort nach Erhalt des Mietvertrages oder der Reparaturrechnung zu erfolgen.
(9c) Die Kaution für Mietanhänger muss beim Abschluss des Mietvertrages in bar hinterlegt werden.


10 Eigentumsvorbehalt

(10a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


11 Haftungsausschluss und Recht

(11a) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(11b) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen.
(11c) Gerichtsstand für alle Verkaufs- und Rechtsgeschäfte ist Lampertheim/Hessen.


12 Leistungsdatum

(12a) Das Leistungsdatum unserer Rechnungen entspricht dem Rechnungsdatum.


13 Erfüllungsort, sonstiges

(13a) Erfüllungsort ist Viernheim/Hessen.
(13b) Gerichtsstand für beide Seiten ist das Amtsgericht Lampertheim.


14 Salvatorische Klausel

(14a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Viernheim, 18.11.2011