Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Halter bzw. Führer eines Fahrzeuges oder Anhängers dafür verantwortlich ist, dass die Ladung vorschriftsmäßig gesichert ist. Bei Anhängern mit offener Ladefläche, muss lose Ladung (Obst, Erde, Steine, Laub, Holz, etc.) durch ein Netz gesichert werden. Dies wird nun in Zukunft verstärkt kontrolliert und bei Nichteinhaltung muss der Fahrzeugführer mit Konsequenzen rechnen.
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